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Bad renovieren und bis zu 1.200 Euro Steuern sparen. Informieren Sie sich selbst!
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SPAREN SIE STEUERN

Bad renovieren und bis zu 1.200 Euro Steuern sparen!


Information für unsere Kunden:

Ab dem 1. Januar 2009 können Sie sich bis zu 1.200 Euro Steuern sparen, wenn Sie die Rechnungen Ihres Handwerkers zum Beispiel für eine Badrenovation bei Ihrer Lohn- oder Einkommenssteuererklärung einreichen. Als Kunde Ihres Handwerkers können Sie ab 2009 die Arbeitskosten in Handwerkerrechnungen bis zu einer Höhe von 6.000 Euro steuerlich geltend machen, wovon Ihnen das Finanzamt maximal 20% erstattet, also bis zu 1.200 Euro.

Wichtig für Sie zu wissen sind die folgenden drei Punkte:


1. Welche Leistungen sind betroffen?

Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Arbeitskosten (Lohnkosten, keine Materialkosten) folgender Leistungen:

  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Erhaltungsmaßnahmen
  • Renovierungsmaßnahmen


2. Wer ist berechtigt?


Eigentümer und Mieter können Arbeitskosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Vorlage einer Handwerkerrechnung inklusive Mehrwertsteuer und gesondert aufgeführten Arbeitskosten.
  • Die Lohnkosten müssen in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein, damit das Finanzamt die Rechnung anerkennt. Bitten Sie deshalb Ihren Handwerker die Arbeits- und sonstige Kosten (z. B. Materialkosten) getrennt auf der Rechnung aufzuführen. Eine Festpreisvereinbarung auf einer Rechnung wird steuerlich nicht begünstigt.
  • Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, daß die Zahlung per Banküberweisung auf ein Konto des Handwerksbetriebes erfolgt. Eine Barzahlung ist zum Schutz vor Schwarzarbeit nicht möglich.
  • Auf Verlangen des Finanzamtes müssen Zahlungsbelege (gestempelte Überweisungsdurchschrift oder Kontoauszug) vorgelegt werden können. Aus diesem Grunde bitte die Zahlungsbelege sorgältig aufbewahren.


3. Wann ist der steuerliche Abzug nicht möglich?

Dies ist dann der Fall, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden.

Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden. Zukünftig (ab 1. Januar 2009) erstattet das Finanzamt im Jahr jeweils bis zu 20% von maximal 6.000 Euro, also bis zu 1.200 Euro, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker in Anspruch genommen werden.


☁ Steuern // PDF // 56 KB

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